Ratgeber Kündigungsschutz · Stand Mai 2026

Kündigungs­schutzklage.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Alles, was Sie über die Klage vor dem Arbeitsgericht wissen müssen: die unerbittliche 3-Wochen-Frist, der Ablauf bis zum Urteil, die Erfolgs­aussichten und die Kosten — geprüft von Fachanwälten für Arbeitsrecht.

Klage prüfen lassen
§ 4 KSchG · Ausschluss­frist

Drei Wochen.
Keinen Tag mehr.

Nach Zugang Ihrer Kündigung haben Sie exakt 21 Kalendertage, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Die Frist beginnt mit dem Zugang — nicht mit dem Datum auf dem Schreiben.

Verpassen Sie sie, gilt die Kündigung als rechtswirksam — selbst wenn sie grob fehlerhaft war. Eine Wieder­einsetzung in den vorigen Stand ist nur in seltenen Ausnahme­fällen möglich.

Klage prüfen lassen
Die 21 Tage im Detail
Tag 0
Zugang der Kündigung
Sie öffnen den Brief. Die Frist beginnt.
Tag 1–3
Erstgespräch · Mandatierung
Wir prüfen die Kündigung und klären die Rechtsschutz­deckung.
Tag 4–18
Klage­einreichung
Wir verfassen die Klageschrift und reichen sie fristwahrend beim Arbeitsgericht ein.
Tag 21
Fristende
Danach gilt die Kündigung — wirksam oder nicht.
Kapitel
02
Wann eine Klage sinnvoll ist

Fast immer. Aber nicht jede führt zum Erfolg.

Eine Kündigungs­schutzklage lohnt sich praktisch immer — wenn Sie zurück in den Job wollen oder eine angemessene Abfindung anstreben. Der Grund: Das deutsche Kündigungs­schutz­gesetz stellt sehr hohe Hürden, und die meisten Kündigungen weisen Form- oder Begründungs­fehler auf. Rund 81 % der Verfahren enden mit einem Vergleich, häufig zugunsten des Arbeit­nehmers.

Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungs­schutz

Das Kündigungs­schutz­gesetz (KSchG) greift, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Sie sind länger als 6 Monate im Betrieb und der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer (Vollzeit­äquivalente). Aber auch im Kleinbetrieb gibt es Schutz — gegen sittenwidrige, treuwidrige oder diskriminierende Kündigungen.

Kündigungsart
Häufigste Angriffspunkte
Erfolgsquote
Ordentliche, betriebsbedingt
Wegfall des Arbeitsplatzes
Sozialauswahl fehlerhaft, kein dringendes betriebliches Erfordernis
~ 84 %
Ordentliche, verhaltensbedingt
Pflichtverletzung des Arbeitnehmers
Fehlende Abmahnung, unverhältnis­mäßig, Interessen­abwägung
~ 71 %
Ordentliche, personenbedingt
Z.B. Krankheit, fehlende Eignung
Prognose fehlt, BEM nicht durchgeführt, Verhältnis­mäßigkeit
~ 68 %
Außerordentlich (fristlos)
§ 626 BGB · wichtiger Grund
2-Wochen-Frist verpasst, keine Abmahnung, Verhältnis­mäßigkeit
~ 79 %
Änderungs­kündigung
Vertrag wird verschlechtert
Vertrags­anpassung unzumutbar, Bestimmtheit der Bedingungen
~ 76 %

Quelle: Auswertung von 2.412 abgeschlossenen Kündigungs­schutz­verfahren der Kanzlei mak Arbeitsrecht, 2018–2025. „Erfolgsquote" = Verfahren mit Vergleich zugunsten des Arbeitnehmers oder Urteil.

03 — Ablauf vor Gericht

Wie eine Kündigungs­schutz­klage tatsächlich abläuft.

  1. Tag 1–3

    Klage­einreichung

    Klageschrift mit Anträgen auf Fest­stellung der Unwirksamkeit. Per beA digital ans Arbeitsgericht.

  2. Woche 2–6

    Güte­termin

    Erste Verhandlung vor dem Vorsitzenden Richter. In 60–70 % der Fälle endet das Verfahren hier mit einem Vergleich.

  3. Woche 6–14

    Schriftsatz­wechsel

    Klage­begründung, Klage­erwiderung, Replik. Hier wird der Fall juristisch ausgekleidet.

  4. Monat 4–9

    Kammer­termin

    Drei Richter (1 Berufs­richter, 2 Laien­richter). Letzter Vergleichs­versuch, dann ggf. Beweis­aufnahme.

  5. Monat 6–12

    Urteil / Vergleich

    Vergleich (häufig) oder Urteil. Bei Urteil: Berufung zum Landes­arbeits­gericht möglich.

In der Praxis endet das Verfahren bei uns im Schnitt nach 9,4 Wochen — meist im Güte­termin.

04 — Erfolgs­aussichten

Was Ihre Chancen wirklich erhöht.

Der Erfolg einer Kündigungs­schutz­klage hängt selten an einem einzelnen Argument, sondern an der Kombination mehrerer Angriffs­punkte. Diese sechs sind in unserer Praxis die häufigsten.

+1

Form- und Fristfehler

Kündigung mündlich, per E-Mail oder per WhatsApp? Unwirksam. Nicht eigenhändig unterschrieben? Unwirksam. Wir prüfen jede Zeile.

+2

Fehlerhafte Sozial­auswahl

Bei betriebs­bedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber begründen, warum gerade Sie und nicht ein vergleich­barer Kollege gehen müssen.

+3

Betriebsrats­anhörung

Wurde der Betriebsrat ordnungs­gemäß und vollständig angehört (§ 102 BetrVG)? Bei jedem Formfehler ist die Kündigung unwirksam.

+4

Fehlende Abmahnung

Eine verhaltens­bedingte Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung ist fast immer unwirksam — das ist das Verhältnis­mäßigkeits­prinzip.

+5

Sonderkündigungs­schutz

Schwangerschaft, Eltern­zeit, Pflegezeit, Schwer­behinderung, Betriebsrats­mandat — hier sind die Hürden für den Arbeitgeber extrem hoch.

+6

Diskriminierung (AGG)

Kündigung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung? Unwirksam — und zusätzlich Schadens­ersatz nach AGG.

05 — Kosten

Was eine Klage kostet.

Vor dem Arbeitsgericht gilt eine Besonderheit: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwalts­kosten — auch im Falle des Gewinns (§ 12a ArbGG). Das klingt nachteilig, hat aber einen Vorteil: Sie tragen kein Kosten­risiko für die Anwaltsrechnung der Gegenseite.

Gerichts­kosten (Streitwert × Faktor) fallen nur an, wenn das Verfahren mit Urteil endet — bei Vergleich nicht. Bei vorhandener Rechtsschutz­versicherung trägt diese in der Regel beides.

Modell 01

Rechtsschutz­versicherung

Wir holen Deckungs­zusage ein, rechnen direkt ab. Für Sie: 0 € Eigenanteil (bei gedecktem Arbeitsrecht).

0 €
Modell 03

Selbstzahler nach RVG

Abrechnung nach Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz. Größenordnung wird vor Mandats­beginn genannt.

§ RVG
Weiterlesen

Vertiefende Themen.

06 — FAQ

Häufige Fragen zur Klage.

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kündigungsschutz, Fristen und Ihre Rechte.

Persönlich beraten lassen
Was kostet mich eine Kündigungs­schutz­klage?

Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei die eigenen Anwalts­kosten (§ 12a ArbGG) — auch im Erfolgsfall. Gerichts­kosten fallen bei Vergleich nicht an. Mit Rechtsschutz­versicherung sind Sie meist komplett gedeckt; ohne bieten wir Hybrid-Modelle mit Erfolgs­beteiligung an.

Muss ich vor Gericht persönlich erscheinen?

Zum Güte­termin und Kammer­termin ja, in der Regel zusammen mit Ihrem Anwalt. Die meisten Mandanten empfinden das deutlich entspannter als erwartet — Arbeitsgerichts­termine sind sachlich, keine Strafprozesse. Wir bereiten Sie vor.

Will ich überhaupt zurück in den Job?

Das müssen Sie nicht entscheiden. Sie klagen formal auf Weiter­beschäftigung — in der Praxis endet aber die große Mehrheit der Verfahren mit einem Vergleich, bei dem das Arbeits­verhältnis gegen Zahlung einer Abfindung endet.

Wie lange dauert ein Verfahren?

Vom Klage­eingang bis zum Güte­termin vergehen meist 2 bis 6 Wochen. Endet es dort mit Vergleich (häufig), ist die Sache nach ca. 3 Monaten erledigt. Wird ein Kammer­termin nötig, kann es 9–12 Monate dauern.

Was passiert mit meinem Gehalt während des Verfahrens?

Das hängt davon ab, ob Sie freigestellt wurden. Bei laufendem Arbeits­verhältnis besteht Anspruch auf Gehalt fort. Bei Freistellung ebenfalls. Bei fristloser Kündigung müssen Sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden, um Lücken zu vermeiden — wir helfen bei der Beantragung.

Kann ich auch klagen, wenn ich noch keine 6 Monate dabei bin?

Ja — aber dann greift kein allgemeiner Kündigungs­schutz nach KSchG. Die Hürden für eine Unwirksam­keit liegen höher; es bleiben Sittenwidrigkeit, Treuwidrigkeit, AGG-Verstöße oder Formfehler. Eine Prüfung lohnt sich trotzdem.

Was, wenn keine Rechtsschutz­versicherung besteht?

Dann bieten wir das Hybrid-Modell an: niedriges Festhonorar plus Erfolgs­beteiligung an dem Teil der Abfindung, der über Ihr aktuelles Arbeitgeber-Angebot hinausgeht. Sie tragen kaum Risiko — wir verdienen, wenn wir Ihren Erfolg vergrößern.

Kann ich die Klage zurückziehen?

Ja, jederzeit. In der Praxis kommt das selten vor — meist verhandeln wir vor Rücknahme einen Vergleich. Eine Rücknahme ohne Verzicht ist möglich, falls Sie sich z.B. mit dem Arbeitgeber außergerichtlich einigen.

MM
Geprüft & verfasst von
Michael Menzel
Anwalt für Arbeitsrecht · mak Arbeitsrecht
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Die Frist läuft. Wir nicht.

30 Minuten Erstgespräch, kostenfrei. Wir nennen Ihnen die Erfolgs­aussichten und das wahrscheinliche Ergebnis — bevor Sie sich entscheiden.