No. 001 — Rechtsanwalt · Arbeitsrecht · Erfurt

Kündigung erhalten?
Wir klagen für Sie..

Rechtsanwalt Michael Menzel — spezialisiert auf Kündigungsschutzklagen seit über 30 Jahren. Bundesweite Vertretung von Erfurt aus. Persönliche Betreuung vom ersten Gespräch bis zum Urteil — kein Call-Center, keine Sachbearbeiter.

Kündigung prüfen Leistungen ansehen
30+
Jahre Erfahrung im Arbeits­recht
1990
Kanzlei­gründung · bundesweite Mandate
24 Std.
Rückruf (Mo–Fr, außer Feiertage)
Kündigungs-Check · Kostenlos
Wie sind Ihre Erfolgs­aussichten?
3 Min.
EUR
Jahre
Realistische Vergleichs­spanne
€ 12.600 – 25.200
Unverbindliche Erst­einschätzung. Die tatsächliche Verhandlungs­spanne hängt von Kündigungs­grund, Sozial­auswahl und Anhörungs­fehlern ab — wir prüfen das im Gespräch.
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No. 002 — Positionierung

Kündigungs­schutz.
Persönliche Vertretung.

Die mak Anwaltskanzlei Menzel ist seit 1990 auf Arbeitsrecht spezialisiert. Unser Kerngeschäft ist die Kündigungsschutzklage — wir prüfen jede Kündigung auf Wirksamkeit und fechten sie konsequent an. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Befristungen und allen weiteren arbeitsrechtlichen Anliegen.

3 Min.
KI-gestützte Erst­einschätzung

Sie wissen sofort, ob sich eine Klage lohnt — bevor irgendwer Honorar berechnet.

RA Menzel
Vom Erstkontakt bis zum Urteil

Keine wechselnden Sachbearbeiter. Michael Menzel persönlich — vom ersten Telefonat bis zur Verhandlung.

0 €
Risiko-Check

Erstgespräch und Deckungs­anfrage bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung — auf unsere Kosten.

§ 4 KSchG
3-Wochen-Frist im Blick

Reichen Sie binnen 24 Stunden ein, wenn nötig auch am Wochenende.

No. 003 — Leistungen

Wofür Mandanten zu uns kommen

Honorar & Modelle
Kündigungsschutz · 10

Kündigung erhalten? Ihre Rechte — klar erklärt.

Die meisten Kündigungen haben Angriffspunkte. Wir finden sie. Drei Wochen Frist — kein Tag mehr.

Details zu Kündigungsschutz
  • 84 %
    Verfahren gewonnen
  • 4,2 Gehälter
    Ø Abfindung
  • kostenlos
    Erstgespräch
20 · Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag — bevor Sie unterschreiben.

Viele Aufhebungsverträge enthalten versteckte Fallen: Sperrzeit, Ausgleichsklauseln, zu niedrige Abfindung. Wir verhandeln nach.

Mehr erfahren
30 · Abmahnung

Abmahnung erhalten — jetzt handeln.

Eine Abmahnung in Ihrer Personalakte ist oft der erste Schritt zur Kündigung. Wir lassen sie entfernen, bevor sie gegen Sie verwendet wird.

Mehr erfahren
40 · Befristung & Probezeit

Befristeter Vertrag — Ihre Rechte.

Sachgrundlose Befristung, Kettenbefristung, Probezeit­kündigung: Viele Befristungen sind angreifbar. Wir prüfen Ihren Fall.

Mehr erfahren
50 · Lohn & Gehalt

Lohn nicht erhalten — Ihr Anspruch bleibt bestehen.

Ausstehende Vergütung, unbezahlte Überstunden, vorenthaltener Bonus oder Urlaubs­geld: Wir setzen Ihre Ansprüche gerichtlich durch.

Mehr erfahren
60 · Mobbing & Diskriminierung

Mobbing, Bossing, Diskriminierung — Ihre Rechte.

AGG-Verstöße, systematisches Mobbing durch Vorgesetzte, Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder Behinderung: Wir klären Ihre Ansprüche a…

Mehr erfahren
70 · Arbeitszeugnis

Schlechtes Zeugnis? Wir berichtigen es.

„Stets zu unserer Zufriedenheit" ist die Note Drei. Wir kämpfen für die Note, die Ihrer Leistung entspricht — und setzen sie durch.

Mehr erfahren
80 · Whistleblower

Missstände gemeldet — jetzt gemaßregelt?

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie vor Repressalien. Wir kennen die neuen Regelungen und setzen Ihren Schutz durch.

Mehr erfahren
90 · Elternzeit & Pflegezeit

Elternzeit, Pflegezeit — besonderer Kündigungsschutz.

Kündigung während der Elternzeit, verweigerte Teilzeit, Probleme bei der Wiedereingliederung: Ihre Sonderschutzrechte sind stark — wir setz…

Mehr erfahren
Haltung

Kein Call-Center.
Echter Anwalt..

Bei vielen Anbietern laufen Kündigungsschutz­mandate über Sachbearbeiter ohne Anwaltszulassung. Erst kurz vor dem Gütetermin bekommt ein beauftragter Anwalt die Akte — und hat 20 Minuten, sich einzulesen. Das ist legal. Es ist aber nicht das, wofür Sie bezahlen.

Bei Rechtsanwalt Michael Menzel gilt: Wer Ihren ersten Brief schreibt, steht auch im Gütetermin neben Ihnen. Wer am Telefon Ihre Lage einschätzt, kennt Ihren Fall bis ins Detail. Das ist altmodisch — und es ist der Grund, warum Mandanten seit über 30 Jahren auf die Kanzlei vertrauen.

No. 004 — Die Kanzlei

Ihr Anwalt.
Michael Menzel.

Rechtsanwalt Michael Menzel führt die mak Anwaltskanzlei seit 1993. Als Fachanwalt für Mietrecht bringt er fundiertes Spezialwissen mit — auf dieser Plattform liegt der Schwerpunkt jedoch auf dem Arbeitsrecht, insbesondere der Kündigungsschutzklage.

Rechtsanwalt Michael Menzel Gründer & Inhaber
Rechtsanwalt · seit 1993

Michael Menzel

Juristisches Staatsexamen in Marburg. Seit 1993 Inhaber der mak Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Erfurt. Über 30 Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht — Schwerpunkt Kündigungsschutzklagen, bundesweite Mandate.

No. 005 — Honorar

Klare Kosten.
Keine Über­raschungen.

Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) — gesetzlich geregelt, für jeden nachvollziehbar. Sie wissen, was das Verfahren kostet, bevor Sie irgendwas unterschreiben.

Erstgespräch buchen
01

Rechtsschutz­versicherung

Haben Sie eine Rechtsschutz­versicherung? Dann kostet Sie das Verfahren nichts. Wir holen die Deckungs­zusage ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Unsicher, ob Ihr Tarif Arbeitsrecht abdeckt? Wir klären das kostenlos — oft sind auch Berufsrechtsschutz-Bausteine in Kfz- oder Hausrat­versicherungen enthalten.

0 €
für Sie
02

Gesetzliche Vergütung nach RVG

Kein Stundenhonorar, keine willkürlichen Rechnungen. Das Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz legt die Gebühren objektiv und verbindlich fest — unabhängig davon, wie lange wir arbeiten. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen. Wir nennen Ihnen die konkreten Beträge, bevor das Mandat beginnt.

§ RVG
Gesetzl. geregelt
03

Erst prüfen — dann entscheiden

Das erste Gespräch mit RA Menzel ist vollständig kostenfrei und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgs­aussichten und erfahren, was ein Verfahren in Ihrem Fall nach RVG kosten würde. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie das Mandat erteilen.

0 €
Erstgespräch
No. 006 — Ablauf

Vom Erstkontakt zur Kündigungsschutz­klage

  1. Tag 1 · 09:00

    Online-Anfrage

    Sie schildern Ihre Situation in 3 Minuten. Wir rufen binnen 24 Stunden zurück (Mo–Fr, ausgenommen Feiertage).

  2. Tag 1 · 14:00

    Telefonische Einschätzung

    30 Minuten kostenfrei. RA Menzel bewertet persönlich die Erfolgs­aussichten Ihrer Kündigungs­schutzklage.

  3. Tag 2–3

    Klageeinreichung

    Fristwahrend beim Arbeits­gericht — innerhalb der 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG.

  4. Woche 6–10

    Gütetermin / Urteil

    Gütetermin am Arbeits­gericht — viele Verfahren enden hier mit einem Vergleich, oft mit Abfindung. Wenn nicht, kämpfen wir weiter bis zum Urteil.

„Am Tag der Kündigung war ich am Boden. Acht Wochen später hatte ich eine Erklärung der Unwirksamkeit, ein wohlwollendes Zeugnis und einen Vergleich, mit dem ich nahtlos in den nächsten Job konnte. Herr Menzel hat das durchgezogen — ohne Drama."

No. 007 — Häufige Fragen

Was Sie jetzt wissen müssen.

Antworten auf die zehn häufigsten Fragen unserer Erstgespräche.

Wie lange habe ich nach der Kündigung Zeit?

Sie haben drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung, um Klage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam — auch wenn sie unwirksam war. Diese Frist ist unerbittlich. Selbst Krankheit oder Urlaub verlängern sie nur in Ausnahmefällen.

Was kostet mich eine Erstberatung?

Das erste Telefonat (ca. 30 Minuten) und die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung sind kostenfrei. Sie gehen daraus mit einer realistischen Einschätzung und einer klaren Honorar­vorschau heraus, ohne ein Mandat eingehen zu müssen.

Habe ich überhaupt Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen (z.B. § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen). In der Praxis aber endet die ganz große Mehrheit der Kündigungs­schutzklagen mit einer Abfindung im Vergleich — weil der Arbeitgeber das Prozess­risiko vermeiden will.

Was ist die Regelabfindung?

Die Faustformel lautet: 0,5 × Bruttomonats­gehalt × Beschäftigungs­jahre. Bei 4.200 € Gehalt und 6 Jahren wären das 12.600 €. Diese Zahl ist die untere Verhandlungs­basis, nicht das Ergebnis — gut verhandelte Vergleiche liegen oft beim Doppelten.

Was, wenn ich keinen Rechtsschutz habe?

Dann eignet sich unser Hybrid-Modell (Modell 02): niedriges Festhonorar plus Erfolgs­beteiligung am Aufschlag gegenüber Ihrem aktuellen Angebot. Sie tragen kein nennens­wertes Risiko — wir verdienen nur, wenn wir Ihre Abfindung erhöhen.

Wie schnell reagieren Sie?

Rückruf binnen 24 Stunden an Werktagen (Mo–Fr, ausgenommen gesetzliche Feiertage). Akute Fälle mit ablaufender 3-Wochen-Frist priorisieren wir — melden Sie sich hierfür bitte telefonisch.

Muss ich vor Gericht erscheinen?

In der Regel ja, zumindest zum Gütetermin. Die meisten Mandanten empfinden das aber als deutlich entspannter als gedacht — es ist kein Strafprozess. Wir bereiten Sie vor und sitzen neben Ihnen.

Ist mein Fall vertraulich?

Absolut. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Ihr Mandanten­dashboard ist TLS-verschlüsselt, sämtliche Aktionen werden protokolliert. Wir geben keinerlei Daten an Dritte — auch nicht an Marketing­plattformen.

No. 008 — Anfrage

Kündigung erhalten? Jetzt handeln.

Die 3-Wochen-Frist läuft. Schildern Sie uns Ihre Situation — wir melden uns binnen 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung durch RA Michael Menzel (Mo–Fr, ausgenommen Feiertage). Kostenfrei und unverbindlich.

Rückruf binnen 24 Std. (Mo–Fr, außer Feiertage)
Kostenfrei & unverbindlich
TLS-verschlüsselte Übertragung
Auch abends und am Wochenende
Akute Hilfe · Frist läuft?
0361 · 6791-0
Sicherheitscode
UAMUD